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Schadenbesichtigung bei Haftpflichtschäden (Bundesweit)
Wir bieten nach Vereinbarung mit den Bausachverständigen und Versicherungen eine bedingungsgerechte Prüfung des Schadens an. Sobald wir nach persönlicher Besichtigung der Glasoberfläche zu dem Schluss kommen, dass ein nach dem Schadenbild wahrscheinlich nicht versicherter Schaden vorliegt, wird der Bausachverständige oder die Versicherung umgehend informiert.
Schon während der Schadensaufnahme erkennen wir in aller Regel, ob es sich um einen regulären Versicherungsschaden handelt.
Durchgeführte unsachgemäße Reinigungen oder unvorsichtige Handwerker können Schäden an Glasoberflächen verursachen. Wo in der Vergangenheit das Glas ersetzt werden musste, kann heute mit mobiler Technologie die Glasoberfläche wieder hergestellt werden.
Prüfung auf Reparatur / Instandsetzung bei Glasverätzungen, Glasverkalkungen, Verschmutzungen, Eintrübungen, Glaskratzern, Glasscratching und mechanischen Oberflächen Verletzungen. Schadenaufnahme erfolgt vor Ort. Das Angebot wird individuell ermittelt, da sich erfahrungsgemäß die Schadensbilder sehr unterschiedlich darstellen. Pauschalsummen bei der Instandsetzung / Sanierung gibt es keine die im Vorfeld genannt werden können.
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Besichtigung
10 km - 20 km
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15,00 €
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je Mehrkilometer
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0,75 €
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Stundensatz / Büro / Recherche
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48,90 €
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Stundensatz / Inland
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48,90 €
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Stundensatz / Ausland
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78,90 €
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Ursachen Schadensbericht
(Pauschal, zzgl. Aufwand und Kosten)
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195,80
€
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Reisekosten
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nach Aufwand
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Instandsetzung / Sanierung von
Glasoberflächen
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nach Aufwand
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alle Preise zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Informationen zum Download (PDF-Format), die regelmäßig erweitert und aktualisiert werden.
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Plausibilitätsprüfung wir bieten Entscheidungshilfe für die Bauherren-Haftpflichtversicherung, Bauhaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Bau- und Baunebengewerbe, Bauleistungs-Versicherung und der Bau-Betriebs- Haftpflichtversicherung.
Vertrauen ist gut, eine genaue Prüfung in jedem Fall besser. Wir achten bei der Schadensaufnahme sehr genau auf Plausibilität. Wir prüfen, ob der geschilderte Schadenshergang zum Schadensbild passt.
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