Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lieferbedingungen (Stand Januar 2009)

1. Grundlagen

Michael Wegner - glaskratzer.info ist ein professioneller Glasoberflächen Sanierungs- Fachbetrieb, im folgenden Auftragnehmer (AN). Scheiben- und Oberflächeninstandsetzung bedeutet die Beseitigung von bestehenden Schäden, wie Kratzern, Verätzungen, Verkalkungen etc. auf Glas im eingebauten Zustand. Unseren Angeboten und Annahmen von Aufträgen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde, die bei Abschluss des Vertrages dessen Bestandteil bilden. Mit der Auftragserteilung, resp. -bestätigung anerkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen. Sie sind auf den entsprechenden Unterlagen ausdrücklich als Beilage erwähnt.

Alle Angebote sind freibleibend und haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Anbotsdatum. Der Vertrag kommt auf Grund der schriftlichen Bestätigung des Angebotes, durch die Auftraggeber (AG) zustande. Geschäftsbedingungen der AG wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sofern sie mit dem Inhalt der vorliegenden Geschäfts- und Arbeitsbedingungen im Widerspruch stehen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluß widersprechen. Spätestens bei Beginn der Arbeiten gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

Ergibt sich nach unserem Ermessen vor oder während des Einsatzes unserer Geräte, dass ihr Einsatz eine Schädigung Dritter zur Folge haben oder in der vorgesehenen Art und Weise aus einem wesentlichen Grunde nicht durch- oder fortgeführt werden kann, so sind wir unter Ausschluss von Ersatzansprüchen jeglicher Art berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Dies gilt auch bei Witterungseinflüssen und sonstigen höheren Gewalten. Das Entgelt wird dann anteilig berechnet.

Wir sind berechtigt, bei der Durchführung des Auftrages andere qualifizierte Unternehmen / Kompetenzpartner (Bauleistungen durch Subunternehmer) Fachbetriebe etc., zur Erfüllung und Leistungserbringung der vertraglich übernommenen Verpflichtung einzuschalten und ausführen zu lassen. In diesem Falle haften wir nur für eine sorgfältige Auswahl derselben.

Sollte der rechtskräftig erteilte Auftrag vom Auftraggeber vor oder während der Arbeitserledigung zurückgezogen werden, haftet der Auftraggeber für den dadurch entstandenen Schaden.

Vereinbarte Lieferzeiten gelten als ungefähr und stets vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung an, vorausgesetzt, dass vertragliche und technische Auftragsklarheit herrscht.

Im Auftragsfalle behalten uns das Recht vor, ein technisch gleichwertiges anderes Glasprodukt als im Angebot benannt zu liefern.

Mündliche, von den besonderen und allgemeinen Bedingungen abweichende Zusagen, von wem und welcher Art immer, bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Ebenso bedürfen auch Weisungen an unsere Arbeitskräfte, die vom Auftrag abweichen, unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Falls zwischen Angebotslegung und Ausführung Änderungen in der Zahlungsfähigkeit des AG eintreten oder Umstände bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit des AG in Frage stellen, sind wir berechtigt, entweder Vorauszahlung zu verlangen oder vom Auftrag zurückzutreten. Weiters behalten wir uns das Recht vor, alle sonstigen offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen.

2. Arbeitsweise

Wir benötigen für die sachgerechte Durchführung der Arbeiten im Freien während mindestens 5-8 Stunden im Tagesverlauf eine Mindesttemperatur von 5°C und genügend natürliches Licht, um die Arbeiten erfolgreich durchführen zu können. Auch Schlechtwetter, wie z. B. Regen, Sturm o. ä. kann den Arbeitsfortschritt beeinflussen. Verbindliche Durchführungstermine können wir daher nicht eingehen und müssen uns auf Terminabgaben, die einen Durchführungszeitraum beinhalten, beschränken.

Schäden an Scheiben werden mittels Schleifen unter Beizug von mechanischen und flüssigen Hilfsmitteln beseitigt. Es wird nur die technisch notwendige Materialdicke abgetragen. Der AG muss vor Aufnahme der Arbeiten empfindliche Materialien, wie Verputze, spezielle Böden etc., die feuchtigkeits- und verschmutzungsempfindlich sind, deklarieren und entsprechend schützen. Schutzmaßnahmen, welche wir durchführen müssen, werden in Regie in Rechnung gestellt.

Es können nur Schäden behoben werden, bei denen eine Restglasdicke belassen werden kann, welche die notwendigen Eigenschaften des Glases nicht beeinträchtigt. Schleifarbeiten an Scheiben führen zu Veränderungen in der Glasoberfläche. Vor Reparatur der Glasoberflächen wird mit dem Auftraggeber das vorhandene Schadenbild ausführlich besprochen. Sanierung erfolgt nach der Norm für visuelle Qualität von Glas am Bau. Sichtbare Veränderungen nach Bearbeitung im optischen Erscheinungsbild der Glasoberflächen, welche durch die angewandte Schleiftechnologie und somit zur Beseitigung oder Minderung von Schäden erfolgt sind und zwangsläufig entstehen können geben keinen Grund zur Beanstandung. Sie werden vom AG akzeptiert. Gewährleistung wird nicht gegeben und ist ausgeschlossen. Die vorgenommene Sanierungstechnologie stellt immer ein Kompromiss zur Neuverglasung mit Kostenersparnis dar.

Wir behalten uns vor, Arbeiten nicht anzunehmen und auszuführen, wenn diese fachlich oder technisch nicht realisierbar sind.

3. Vertraulichkeit von Kundendaten

Alle unsere Mitarbeiter sind an das Betriebsgeheimnis gebunden und dürfen weder bezüglich Arbeitsweise, Anwendung und im Zusammenhang mit Kundenarbeiten erfahrene Daten irgendwelche Auskünfte geben.

4. Leistungsangebot des AN

Die Angebotserstellung ist in der Regel kostenfrei. Die vom AG unterzeichnete Kopie des Angebotes gilt als Auftrag. Mit dem unterzeichneten Auftrag dokumentiert der AG gleichzeitig, dass er den Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dem Angebot und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst gelesen und akzeptiert hat.

Kostenpflichtig sind Angebote, welche ganze Konstruktionen betreffen oder zu Zwecken von Gutachten für Gerichte, Versicherungen und anderen erstellt werden.

Bei Aufträgen ab EUR 500,-- können Vorauszahlungen verlangt werden. Die restlichen Zahlungen erfolgen nach Projektfortschritt. Die Schlussrechnung erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten. Die Zahlungsfrist für die Abschlusszahlung beträgt 7 Tage netto. In der Regel sind die angebotenen Kosten durch den AN garantiert. Entstehen während der Instandstellung Mehrkosten, die nicht voraussehbar sind, übernimmt der AG die Mehrkosten. Er ist sofort über den Grund und den Umfang dieser Mehraufwendungen zu informieren. Die ordnungsgemäße Ausführung von kleineren Arbeiten (Tageseinsätze) werden durch die Unterschrift des AG oder seines Vertreters auf dem Arbeitsbericht bestätigt. Umfangreichere Arbeiten werden nach Abschluss der Arbeiten zusammen mit dem AG abgenommen und protokolliert.

5. Haftung des AN

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Erteilte Aufträge sind für uns nur nach unserer schriftlichen Bestätigung bindend.

Wir haften für eine fachgerechte Arbeitsausführung. Geht die zu sanierende Scheibe zu Bruch, werden keine Aufwendungen für die an dieser Scheibe geleisteten Arbeiten berechnet.

Bei beschädigten Scheiben, welche wir instand setzen, können Spannungen oder Schwachstellen vorhanden sein, die Scheibe kann zu Bruch gehen und muss ersetzt werden. In diesem Falle ist als Alternative zur Instandstellung durch uns nur ein Ersatz der Scheibe möglich. Den Ersatz einer von uns bearbeiteten Scheibe, die während der Arbeiten zu Bruch geht, trägt der AG. Solche Fälle treten äußerst selten ein und sind auf eine bereits vorher vorhandene Verletzung der Scheibe zurückzuführen.

Entsteht bei der Durchführung des Auftrages ein Schaden, so haften wir und die von uns Beauftragten sowie unsere Bediensteten auf keinen Fall über das hinaus, was unsere Versicherer nach Maßgabe der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen im Rahmen der Versicherungsbedingungen an Ersatz zu leisten haben, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie auch hergeleitet werden.

Für Schäden und Nachteile, verursacht durch Verschulden des AG oder durch Fehlangaben über Qualität oder Art des Glases, oder der Konstruktion haftet der AG, insbesondere auch dafür, dass unsere Geräte beschädigt werden. Die Kosten (inkl. etwaig anfallender Folgekosten) dafür müssen vom AG getragen werden.

Vermögensschäden, die nicht mit einem am zu bearbeitenden Glas entstandenen Schaden im Zusammenhang stehen, sowie Sachfolgeschäden sind von der Haftung ausgenommen. Eine Haftung ist für Schäden aller Art ausgeschlossen, die durch Nichteinhaltung von Terminen (siehe Pkt.2 Arbeitsweise), oder durch Ausfall von Fahrzeugen, Geräten und Arbeitsvorrichtungen aller Art entstehen.

Leisten andere Versicherer für einen Schaden Ersatz, so ist jede Haftung auch seitens unserer Mitarbeiter ausgeschlossen.

Dem AG steht es frei, seinerseits für weitergehenden Versicherungsschutz zu sorgen, und er erkennt mit Erteilung des Auftrages die vorgenannten Haftpflichtbeschränkungen an. Für etwaige Versicherungsfälle genügt es, wenn wir dem AG die Ansprüche gegen die Versicherer abtreten.

6. Preise

Die Preise entsprechen den angebotenen Beträgen (siehe auch Pkt. 4.). Regiearbeiten, Fahrt- und andere Kosten, welche nicht die direkten Arbeiten an der Scheibe umfassen, werden separat verrechnet. Sie sind in den Angeboten angeführt.

Steighilfen wie Kräne, Lifte, Gerüste, Abdeckungen usf. sind bauseitig zu stellen oder werden separat Angeboten (siehe Pkt. 2).

Sämtliche angebotenen Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.

Die Arbeitszeit von Montag bis Freitag beginnt um 7.00 Uhr und endet um 15.30 Uhr. Bei Tageseinsätzen, Pauschalaufträgen und Arbeiten über einen längeren Zeitraum ist diese Arbeitszeit als Mindestzeit und Kalkulationsgrundlage einzuhalten. Darüber hinausgehende Zeiten, sowie Samstags- und Sonntagsarbeiten werden mit Überstundenzuschlägen berechnet.

Das Auftragsentgelt berechnet sich vom Zeitpunkt der Abfahrt bis zur Rückkehr unserer Geräte in den Betrieb. Es gelten die jeweils vereinbarten Mindestverrechnungen. Verrechnung erfolgt aufgrund täglich ausgestellter Arbeitszeitbescheinigungen, welche vom Auftraggeber oder dessen Vertreter zu unterschreiben sind. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto zahlbar. Eine Aufrechnung von Forderungen gegen unsere Leistungen ist in jedem Fall ausgeschlossen. Kommt der AG fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so gerät er mit Fälligkeit auch ohne Mahnung in Verzug. Von diesem Zeitpunkt an sind mangels anderweitiger Vereinbarungen Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.

Bei Auftragsrücktritt oder Terminabsage durch den AG wird die geplante Arbeitsleistung, Materialien etc. mit 80 v. H. in Rechnung gestellt. Bei Anfertigung und Bestellung von Spezialgeräten, Glas, Metall und Fassaden Maßanfertigungen zur Durchführung des Auftrages werden die Kosten in Rechnung gestellt.

Im Falle des Nicht-Zustandekommens eines Auftrags behalten wir uns das Recht vor, eine etwaig durchgeführte Baustellenbesichtigung bzw. Planungsaufwendungen und/ oder Musterflächen etc. in Verrechnung zu bringen.

Bei Sonntags-, Feiertags-, Samstags- und Nachtarbeit werden für das Personal die entsprechenden Überstundenzuschläge, sowie bei auswärtigen Arbeiten die Diäten für die Dienstnehmer berechnet.

7. Pflichten des AN

Wir garantieren für eine qualitativ hoch stehende Ausführung der Arbeit. Beachten Sie dazu auch Pkt. 2 ff.

8. Schlussbestimmungen

Mit der Auftragserteilung, anerkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen. Sie sind auf den entsprechenden Unterlagen ausdrücklich erwähnt.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke.

9. Geltendes Recht / Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für allfällige gerichtliche Auseinandersetzungen die sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden ist der Sitz von Michael Wegner - glaskratzer.info, Mülheim an der Ruhr.

Diese Version der AGB ersetzt alle früheren Versionen.